Psychotherapie für Privatversicherte bzw. für Selbstzahler
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten, die in das Arztregister eingetragen sind, durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Grundsätzlich ist es auch möglich, das Honorar für eine psychotherapeutische Beratung oder - Behandlung selbst zu tragen. In diesem Falle bin ich nicht an die Richtlinienpsychotherapie gebunden, wodurch mir auch eine Kombination unterschiedlicher Methoden möglich sein würde.
Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie nach Diagnosestellung über Ihre Gesundheitskarte behandelt werden.
Psychotherapie für Patienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherungen
Falls die Police Ihrer PKV auch Heilpraktikerbehandlungen einschließt, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, einen Teil der Kosten Ihrer Psychotherapie erstattet zu bekommen. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um den Umfang der Versicherungsleistung zu erfragen.
Ausfallhonorar
Für Ihre Behandlung werden feste Termine vereinbart und verbindlich für Sie reserviert. Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich in Rechnung.