Psychotherapie für Privatversicherte bzw. für Selbstzahler
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten, die in das Arztregister eingetragen sind, durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Grundsätzlich ist es auch möglich, das Honorar für eine psychotherapeutische Beratung oder - Behandlung selbst zu tragen. In diesem Falle bin ich nicht an die Richtlinienpsychotherapie gebunden, wodurch mir auch eine Kombination unterschiedlicher Methoden möglich sein würde.
Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte
Da ich die Praxis als Privatpraxis führe, rechne ich nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Für gesetzlich Versicherte bietet jedoch das so genannte Kostenerstattungsverfahren eine Alternative. Das bedeutet, dass die meisten Krankenversicherungen Ihre Behandlung bei mir als approbierte Psychologische Psychotherapeutin übernehmen, vorausgesetzt, Sie konnten in einem zumutbaren Zeitraum keinen Behandlungsplatz bei einer Kollegin/einem Kollegen mit Vertragskassensitz finden. Um eine Behandlung im Erstattungsverfahren bemühe ich mich gern und mache Sie mit den Regularien vertraut.
Psychotherapie für Patienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherungen
Neben der Approbation als Psychotherapeutin besitze ich auch die Zulassung als Heilpraktikerin. Daher gilt, auch wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder die Police Ihrer PKV auch Heilpraktikerbehandlungen einschließt, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, einen Teil der Kosten Ihrer Psychotherapie erstattet zu bekommen. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung um den Umfang der Versicherungsleistung zu erfragen.